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Alle Infos zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Artikel vom 30.01.2024

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Das GEG regelt, welche Anforderungen es an Heizungen und Gebäude gibt, Energie zu sparen und CO2-Emissionen zu reduzieren.
Seit dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Was das für Mieter, Vermieter und Eigentümer bedeutet, lesen Sie auf dieser Themenseite.

Alle Infos zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Was steht drin?

  • Wenn die Heizung (Öl, Gas, Kohle) vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurde, muss nichts weiter beachtet werden. Das gilt auch, wenn sie nach dem 1. Januar 2024 eingebaut, aber vor dem 19. April 2023 bestellt wurde.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nach dem 1. Januar 2024 neue Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden.
    • Wurde diese vor dem 19. April 2023 bestellt, kann die Heizung ohne Einschränkung bis 2045 betrieben werden.
    • Wurde die Heizung nach dem 19. April 2023 bestellt und liegt noch keine kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz vor, muss darauf geachtet werden, dass die Heizung ab 2029 mit mindestens 15%, ab 2035 mit 30%, ab 2040 mit 60% und ab 2045 mit 100% Biomasse, Biodiesel, Biogas oder Wasserstoff betrieben wird.
  • Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 1. Juli 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Großstädte müsse diese bis zum 1. Juli 2026 vorlegen. Sofern eine Entscheidung seitens der zuständigen Behörde über einen Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet getroffen wurde, ist das 65%-EE-Ziel beim Neueinbau einer Heizung einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung anzuwenden.
  • Sieht der kommunale Wärmeplan ein Wasserstoffausbaugebiet vor, kann eine nach dem 1. Januar 2024 eingebaute Gasheizung betrieben werden, sofern diese spätestens ab dem 1.1.45 mit 100% Wasserstoff betrieben wird. Auch muss dafür bis 1. Juli 2028 ein Dekarbonisierungsfahrplan des Gas-/Wasserstoff-Netzbetreibers vorliegen.

Was jetzt für Hauseigentümer zu beachten ist

Was gilt für bestehende Heizungen und im letzten Jahr neu eingebaute Heizungen?

Eine Heizungsanlage, die bereits vor dem 1.1.2024  im Haus im Einsatz war, kann bis zum 31. Dezember 2044 betrieben und auch repariert werden. Sollte die Heizungsanlage kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sein, endet die Betriebsdauer jedoch längstens 30 Jahren nach Einbau. Ausgenommen von dieser Regelung sind Selbstnutzer im Ein- oder Zweifamilienhaus.

 

Quelle: IVD Nord

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Alle Infos zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

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